Autofahren
Die meisten Menschen mit Herzinsuffizienz können ohne Bedenken ein Fahrzeug steuern. Menschen mit vorbekannten Bewusstseinsverlusten oder Ohnmachtsanfällen aufgrund einer Herzrhythmusstörung (Arrhythmie) sollten mit Ihrem Arzt besprechen, ob Sie fahrtüchtig sind.
Bei Menschen, die von Berufs wegen Auto fahren, wird wahrscheinlich ein regelmäßiger Herz-Check durchgeführt werden müssen. In manchen Ländern kann die Erkrankung zu einem Fahrverbot führen. Wenn Sie einen Schwerlaster oder ein Fahrzeug zur Beförderung von Personen im öffentlichen Verkehr steuern, sollten Sie Ihren Arzt bitten, die neuesten Informationen von Ihrer nationalen Kraftfahrzeugstelle einzuholen, um die Regelungen im Hinblick auf eine chronische Herzinsuffizienz in Erfahrung zu bringen.
Das Einsetzen eines Herzschrittmachers hat keinen Einfluss auf Ihre Fahrerlaubnis.
Es gibt nationale Einschränkungen für das Fahren nach der Implantation eines Herzschrittmachers/Defibrillators, die Sie beachten müssen, daher sollten Sie dieses Problem mit Ihrem Arzt besprechen.